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AusbildungsfinanzierungIn der Regel leben Auszubildende noch bei den Eltern und beziehen eine Ausbildungsvergütung. Sollten einem diese Möglichkeiten nicht offen stehen, gibt es diverse Möglichkeiten den Lebensunterhalt während der Ausbildung oder auch das Schulgeld zu finanzieren.
Ferner darf das eigene Einkommen (dazu zählen Zinserträge, Unterhaltszahlungen etc.) und Vermögen nicht die Kosten der Ausbildung decken – gesetzlich gewährleistete Freibeträge werden nicht berücksichtigt. Für genauere Informationen und Auskünfte wenden steht das Amt für Ausbildungsförderung zu Verfügung. Oder sie laden sich das Infoheft „Ausbildungsförderung BAföG“ unter www.das-neue-bafoeg.de herunter. In diesen finden sie unter anderem Rechnungsbeispiele, Gesetzestexte und Formularvordrucke. Auf der Website selbst, können sie den „BAföG-Rechner“ unverbindlich nutzen um sich über ihre persönliche Situation einen Überblick zu verschaffen. 2. Berufsausbildungsbeihilfe Diese staatliche Unterstützung gibt es für Auszubildende eines anerkannten Ausbildungsberufes und für Teilnehmer berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. Diese Förderungsbeiträge beinhalten Wohngeld, wenn der Auszubildende nicht bei den Eltern unterkommen kann, die Deckung der Kosten für den Lebensunterhalt, etc. Allerdings müssen einige Voraussetzungen und Regeln erfüllt sein um diese Beihilfe in Anspruch nehmen zu können. Was genau gegeben sein muss und wer für die Berufsausbildungsbeihilfe des Staates in Frage kommt wird im Folgenden erläutert: Beim Unterhalt einer eigenen Wohnung wird die Förderung geleistet, wenn es dem Auszubildenden nicht möglich ist die Ausbildung vom Wohnsitz der Eltern aus zu absolvieren. Als Grund dafür gelten unzumutbare soziale Schwierigkeiten mit den Eltern, eine großer Distanz zur Ausbildungsstätte (d.h. es ist nicht möglich den Weg zu Ausbildungsstätte und zurück in einer angemessenen Zeit zurück zu legen). Gleiches gilt auch wenn der Auszubildende bereits 18 ist, verheiratet oder ein bzw. mehrere Kind(er) zu versorgen hat. Das Einkommen des Auszubildenden wird bei der Berechnung der Höhe der Beihilfe voll berücksichtigt, das der Eltern oder Ehepartner nur zum Teil und nach Abzügen der Freibeträge. Bei Teilnehmern an berufsvorbereitenden Maßnahmen werden generell keine Einkommen berücksichtigt, sondern alle Lehrgangskosten übernommen. Gleiches gilt auch für Menschen mit Behinderung, sie können die gleichen Förderungsansprüche geltend machen. Zusätzlich werden aber auch die zusätzlich anfallenden Kosten wie zum Beispiel Kosten für Unterbringung, Lernmittel und Arbeitskosten etc übernommen. Die Unterstützung bei der Teilnahme an einer behindertengerechten (Aus-) Bildungsmaßnahme wird „Ausbildungsgeld“ genannt und wird ebenfalls wie die Ausbildungsbeihilfe mit dem Einkommen des Auszubildenden sowie seinen Eltern und Ehepartnern verrechnet. Anspruch auf Beihilfe besteht auch bei sozial benachteiligten Jugendlichen, die zusätzliche Kurse besuchen um die Möglichkeit auf eine Berufsausbildung zu bekommen. Hier werden auch Maßnahmen gefördert die über übliche Inhalte hinausgehen d.h. Sprachkenntnisse werden verbessert, soziale Kompetenzen erlernt und Bildungsdefizite aufgeholt. Im Allgemeinen übernimmt die Agentur für Arbeit die Teilnahmekosten sowie einen Teil der Ausbildungsvergütung (wenn erforderlich!). Die Dauer der Unterstützung richtet sich nach der Dauer der Ausbildung bzw. des berufsvorbereitenden Kurses. Wobei frühesten von Beginn des Monats gezahlt wird in dem der Antrag gestellt wurde und auch nicht länger als die vorgeschriebene Regel-Ausbildungszeit. Anträge werden bei der Agentur für Arbeit im Wohnort des Auszubildenden gestellt, dort erhalten sie auch die Formvordrucke dafür. Der Antrag wird bei den Familienkassen eingereicht und bearbeitet. Für die Gewährung des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz gelten aber einige Regelungen. Wenn ein Kind demnach das 18. Lebensjahr überschritten hat, kann es zum Teil auch bis zum 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld vom Staat beziehen, jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
Bei Kindern mit Behinderungen kann das Kindergeld auch nach dem 25. Lebensjahr noch bezogen werden. Zum Beispiel wenn die Behinderung Grund dafür ist, dass das Kind seinen „Lebensbedarf“ nicht decken kann.
4. Bildungskredit KfW Der zinsgünstige Bildungskredit unterstützt Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Er ist unabhängig von Einkommens- und Vermögenssituation der Schüler und Studenten. Zudem garantiert die Regierung einen sehr günstigen Kreditzins von derzeit 2,74%. Der Bildungskredit kann zusätzlich zu anderen Leistungen vom Staat, zum Beispiel BAföG-Leistungen, zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand gewährt werden. Der Kredit wird maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt. Gefördert werden: Auszahlung: Rückzahlung: Der Kredit wird beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragt. Das Antragsformular und die Aufstellung der erforderlichen Nachweise erhalten Sie beim Ergänzender Bildungskredit 5. Studienfinanzierung Der Studiengang ist gewählt und der Platz an Uni oder FH ist sicher – jetzt muss der „Spaß“ nur noch finanziert werden. Sind nicht Mama oder Papa als Geldgeber zur Hand muss man sich selbst um das nötige „Kleingeld“ kümmern. Studiengebühren, Miete, Lebenshaltungskosten, Tickets des öffentlichen Verkehrs, Verwaltungskosten usw. das kann einiges zusammenkommen. Um sich das Studium „leisten“ zu können kann man sich staatliche Unterstützung holen oder die Finanzierung durch einen der vielen Kreditangebote zu übernehmen. Die folgenden Punkte werden helfen im Dschungel der Behörden, Bescheinigungen und Ansprüche nicht den Überblick zu verlieren. Studenten-BAföG: Generell erhält man BAföG wenn man an einer (Fach-) Hochschule, Akademie oder auch an Fernstudiengängen immatrikuliert ist. Allerdings sind auch einige Voraussetzungen zu erfüllen wie zum Beispiel eine deutsche Staatszugehörigkeit (außer man kann eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung und einen dauerhaften Wohnsitz vorweisen), einen geregelten Studienablauf mit Nachweis der Zwischenprüfungen und keine Überschreitung der maximalen Förderzeit. Die Förderdauer richtet sich nach den Regelstudienzeiten und ist mit bestehen der Abschlussprüfung oder dem Abbruch des Studiums beendet. Das heißt, wenn ein Wechsel der Studienrichtung notwendig ist, muss dies möglichst frühzeitig und nur mit Nachweis eines wichtigen Grundes geschehen. Andernfalls ist eine weitere Förderung nicht gewährleistet. Praktika im In- sowie auch im Ausland werden jedoch verstärkt gefördert. Hier werden nicht nur notwendige Studiengebühren, sondern auch Reisekosten und Krankenkassenbeiträge bezahlt. Allerdings muss ein Auslandssemester mindestens zum Teil an der deutschen Hochschule angerechnet werden können. Bei Ländern wie zum Beispiel der Schweiz kann auch ein Zuschlag für die höheren Lebenshaltungskosten beansprucht werden. Beim Studenten-BAföG wird, anders als beim Schüler-BAföG, das Einkommen und das Vermögen des Studenten und seinen Eltern unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge mit angerechnet. Dazu zählen Einkommen aus selbständiger sowie nicht selbständiger Arbeit, Weisenrenten, Zinserträge und andere Ausbildungsbeihilfen. Kindergeld jedoch wird nicht mit berücksichtigt. Das Studenten-BAföG wir zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gezahlt. Die erste Tilgungsrate wird frühestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig und beträgt mindestens 105 Euro. Das Darlehen muss innerhalb von 20 Jahren zurück bezahlt werden. Sollte eine bestimmte Einkommensgrenze jedoch nicht überschritten werden, besteht die Möglichkeit auf eine Freistellung der Rückzahlung. Auch kann man einen Antrag auf Erlassung eines Teiles des Darlehens stellen sollte man sein Studium noch vor Ablauf der Förderungshöchstdauer beenden. Eine Höchstbelastungsgrenze gibt es auch, so muss nie mehr als 10.000 Euro zurück bezahlt werden um eine frühzeitige Verschuldung der Studenten zu vermeiden. Studienkredit: Neben dem Angeboten von privaten Banken hat auch die KfW Förderbank (staatlich) einen Studienkredit im Angebot. Für genauere Informationen www.kfw.de, dort können sie sich unverbindlich einen Überblick verschaffen. Sollten sie sich für einen klassischen Studienkredit entscheiden, ist es wichtig die Konditionen genau zu prüfen, auch sollten sie möglichst knapp kalkulieren und nur kleine Beiträge vereinbaren. Bildungsfond: HAF - Hamburger Akademie für Fernstudien |
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